Rettungsdienst - Homepage Heiko Södergreen

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Medizinisches

Informationen zum Rettungsdienst

Wieso dauert es solange, bis der Rettungsdienst eintrifft?
In einer Notfallsituation schwindet das Zeitgefühl! Subjektiv betrachtet, vergeht fast immer ein sehr langer Zeitraum, bis der Rettungsdienst eintrifft. Wenn man aber auf die Uhr schaut, sind es in aller Regel ca. 10 Minuten.

Ist es geregelt, wie lange der Rettungsdienst benötigen darf?

In den Rettungsdienstgesetzen oder den zugehörigen Durchführunsverordnungen (DVO) der Bundesländer regelt die sogenannte "Hilfsfrist" den Zeitraum bis zum Eintreffen der professionellen Hilfe.  In den meisten Fällen werden diese Zeiten auch eingehalten. Hin und wieder kann es dazu kommen, dass - aufgrund äußerer Umstände - die Hilfsfrist überschritten wird. Durch das Einschalten der Blaulichter und des Einsatzhornes kann der Fahrer leider die Physik nicht außer Kraft setzen. Gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen oder Nebel müssen die Fahrer von Rettungsfahrzeuge besondere Achtung walten lassen. Wenn sie einen Verkehrsunfall haben - Fahrzeuge mit Sonderrechten haben ein 8-fach höheres Unfallrisiko - dauert es noch länger bis Hilfe eintrifft, es müssen zusätzliche Kräfte gebunden werden und die Besatzungen werden unter Umständen selber verletzt.

Kann man die Hilfsfrist weiter verkürzen?
Leider nein! Man müsste dann eine sehr große Zahl von Rettungswagen installieren. Und das ist nicht finanzierbar. Versorgungslücken werden aber regelmäßig überprüft und das System dann optimiert. Zusätzlich sind gewisse Zeitabläufe nicht zu verkürzen. und so setzt sich der Zeitablauf zusammen:

  • Erkennen des Notfalls: 30 Sek.

  • Notruf: 1 Min.

  • Alarmierung der Einsatzkräfte: 30 Sek.

  • Abfahrt der Einsatzkräfte: 30 Sek.

  • Durschnittliche Eintreffzeit: 5 Min.

  • Weg zum Patienten: 2 Min.

  • Einleiten der ersten Maßnahmen: 1,1 Min.


Das sind zusammen 10,6 Minuten!!

Quelle: "Die BG", Januar 2002


Ein Rettungswagen fährt mit Sonder- und Wegerechten ca. einen Kilometer in einer Minute. Übrigens wiegen Rettunswagen mittlerweile ca. 5 Tonnen, sind häufig auf 120 km/h gedrosselt und haben selten mehr als 160 PS. Nicht gerade die Werte eines Sportwagens......

Personal im Rettungsdienst

Rettungssanitäter (RS)

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter erfolgt nach den "Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977. Der Rettungssanitäter ist - im Gegensatz zum Rettungsassistenten und dem zukünftigen Notfallsanitäter - keine anerkannte Berufsausbildung. Der Lehrgang zum Rettungssanitäter umfaßt insgesamt 520 Stunden (ca. 3 Monate). Er gliedert sich in folgende Abschnitte:

1. 160 Stunden Theorie an einer Schule
2. 160 Stunden Klinikpraktikum
3. 160 Stunden Praktikum in einer Rettungswache
4. 40 Stunden Prüfung zum Rettungssanitäter

Der Rettungssanitäter ist ausgebildet, erweitere Maßnahem bei vital bedrohten Patienten durchzuführen. Hauptsächlich unterstützt er die Arbeit des Rettungsassistenten.


Rettungsassisent (RA)
1986 wurde das Berufsbild des Rettungsassistenten geschaffen. Der RA soll bei Notfallpatienten erweiterte lebensrettende Maßnahmen durchführen und bei Einsätzen mit einem Notarzt diesen unterstützen. Dies zwei- oder dreijährige Ausbildung zum Rettungsassistenten beinhaltet einen schulischen und praktischen Anteil. Der theoretische Anteil muss an einer staatlich anerkannten Schule abgeleistet werden und endet mit einem staatlichen Examen. Die Praxis - das sogenannte Anerkennungsjahr - muss auf einer Lehrrettungswache absolviert werden.
Der die Ausbildung zum Rettungsassistenten demnächst nicht mehr angeboten werden darf, verzichte ich auf nähere Erläuterungen zur Ausbildung. Der RA wird nach einer Übergangszeit durch den Notfallsanitäter abgelöst werden.
Die Ausbildung regelt nur, was der RA erlernen soll. Sie regelt nicht, welche Maßnahmen er in der Praxis auch durchführen darf. Dies gilt insbesondere für ärztliche Maßnahmen, wie die Defibrillation, die Gabe von Medikamenten oder das Legen von periphervenösen Zugängen. Der RA soll aber bei akut vital bedrohten Patienten erweiterte lebensrettende Maßnahmen durchführen, wenn noch kein Arzt vor Ort ist. Übergeordnet hat die Bundesärztekammer eine Empfehlung zur sogenannten Notkompetenz herausgegeben. Der Träger des Rettungsdienstes vor Ort muss einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst benennen. Dieser kann zusätzlich Arbeitsanweisungen in Form von Standarteinsatzregeln (SER) bzw. Standing Order Procedure (SOP) erlassen. Diese geben vor, wie in bestimmten Einsatzsituationen zu handeln ist. Darüberhinaus veröffentlichen Fachgesellschaften immer häufiger sogenannte Leitlinien. Die bekanntesten sind die Guidelines der AHA oder ERC u.a. zur Herz-Lungen-Wiederbelebung.


Notfallsanitäter

Ab dem 01.01.2014 können die ersten Ausbildungen zum Notfallsanitäter beginnen. Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und endet mit einer Prüfung. Rettungsassistenten haben die Möglichkeit, den Notfallsanitäter durch eine zusätzliche Prüfung zu erlangen. Dies kann sofort nach dem 01.01.2014 beginnen. Dann muss allerdings die gesamte, umfangreiche Prüfung zum Notfallsanitäter durchlaufen werden, sofern die Person keine fünfjährige Berufserfahrung nachweisen kann. Dann reicht eine verkürzte Prüfung aus. Bei weniger Berufserfahrung müssen für diese verkürzte Prüfung - abhängig von den Jahren der Berufserfahrung - bis zu 960 Stunden für die Vorbereitung investiert werden. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter ist an die Ausbildung für Krankenpflegekräfte angelehnt.
Auch im Gesetz zur Ausbildung für Notfallsanitäter ist nur geregelt, was er erlernen soll. Für ihn gelten diesseben Regeln, wie für den Rettungsassistenten. Da sich die Maßnahmen, z.B. aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, schnell ändern können, müsste dieses Gesetz dann auch jedes Mal dementsprechend geändert werden.

Notarzt (NA)
Ärzte mit einem abegeschlossenem Hochschulstudium könne zusätzlich eine Qualifikation für die Tätigkeit im Rettungsdienst erwerben. Der Notarzt ist eindeutig vom Kassenärztliche Notdienst abzugrenzen. Diesen Notdienst übernehmen in aller Regel niedergelassene Hausärzte, die den "Hausarzt" ersetzen sollen, wenn die Praxen geschlossen haben.
Der Notarzt soll bei akuter Lebensgefahr des Patienten medizinische Maßnahmen durchführen, um das Leben des Patienten zu retten und ihn für den Transport zu stabilisieren. Auf dem Weg in das Krankenhaus überwacht er den Patienten. Der Notarzt wird beispielsweise bei bewusstlosen Personen, Herzinfarkten, schweren Verletzungen oder zur Schmerztherapie eingesetzt.

Fahrzeuge im Rettungsdienst

Krankentransportwagen (KTW)
Der KTW ist für den Transport von nicht vitalbedrohten Patienten konzipiert. Deswegen ist die Qualifikation des Personals und die Austattung im allgemeinen geringer als z.B. beim Rettungswagen. Die Ausstattung ist in der Europanorm EN1789 geregelt. Eingesetzt wird dieser Fahrzeugtyp für Transporte von nicht gehfähigen Patienten z.B. vom Krankenhaus nach Hause, für Verlegungen zwischen Krankenhäsuern oder zu Ambulanzfahrten zum Arzt oder einer Dialyse.
Die Besatzung besteht aus zwei Personen, da - im Gegenstz zum unqualifierziertem Krankentransport - der Patient einer ständige Betreuung bedarf und/oder gehoben bzw. getragen werden muss. Die Qualifikation des Personals ist in Deutschland in den Landesrettungsdienstgesetzen geregelt. Oft sind Rettungssanitäter gefordert. In einigen Bundesländern ist aber mindestens ein Rettungsassistent vorgeschrieben.
Die medizinische Ausstattung des KTW besteht häufig nur aus einer Krankentrage, einem Tragestuhl und wenigem Equipement. Da ein Krankentransportwagen in seltenen Fällen - z.B. wenn kein Rettungswagen verfügbar ist - auch zu Notfällen gerufen werden kann, sind mittlerweile auch KTW´s immer öfter mit Notfallausrüstung (z.B. einem Defibrillator) ausgestattet. Diese Ausstattungsvariante wird als Notfall-KTW bezeichnet. Die notwendige Ausstattung ist in der EN 1789 Typ B geregelt. Die Abgrenzung zum Rettungstransportwagen liegen u.a. in dem Maßen des Fahrzeugs und einer etwas geringeren Vorhaltung von Medizinprodukten.


Krankentransportwagen (KTW)

Notfall-KTW Typ B
Katstrophenschutz-Fahrzeug des Bundes

 

Rettungstransportwagen (RTW)
Der RTW wird in der Notfallrettung eingesetzt. Die Aufgabe der Besatzung ist es, mittels einer umfangreichen medizinischen Ausstattung Notfallpatienten - z.b. mit akuter vitaler Bedrohung - zu versorgen und in eine entsprechende Klinik zu transportieren. Die Ausstattung ist auch in der EN1789 vorgeschrieben. Ein RTW muss mindestens der Fahrzeugkategorie Typ C (Medical Care Unit) entsprechen. In dieser Norm sind neben dem Material auch die größe des Fahrzeuges vorgeschrieben. Das Personal wird wieder in den Rettungsdienstgesetze der Bundesländer geregelt. Dabei sind immer zwei Personen gefordert, von denen in aller Regel mindestens einer die Qualifikation "Rettungsassistent" aufweisen muss. Der RTW ist quasi eine "rollende Intensivstation" und bringt alle Notwendigen Materialien zum Notfallpatienten. Dies sind u.a.:

  • Beatmungsgerät

  • Defibrillator

  • Medikamente

  • Geräte zur Überwachung von Patienten

  • Material zur Ruhigstellung von Knochenbrüchen

Bei einer akuten oder drohenden Vitalbedrohung des Patienten wird das Personal des RTW durch einen Notarzt unterstützt. Dieser wird sein einiger Zeit meistens getrennt durch das Notarzteinsatzfahrzeug zum Notfallort gebracht. In seltenen Fällen existieren nocht Notarztwagen.

Notarztwagen (NAW)
Da der Notarzt mit einem NAW sehr unflexibel ist, werden diese Fahrzeuge zunehmend seltener eingesetzt. Der NAW ist ein Rettungstransportwagen der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.




Rettungstransportwagen (RTW)
1. Generation Typ Schleswig-Holstein

Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
Das NEF ist in den meisten Fällen ein Transporter oder ein SUV. Die Ausstattung ist ähnlich dem des Rettungswagens, allerdings können hiermit keine Patienten transportiert werden. Darüberhinaus sind häufig mehr Notfallmedikamente und spezielle Katheter in diesem Fahrzeug verlastet. Das Personal besteht oft aus einem Rettungsassistenten und dem obligatiorischen Notarzt. Wenn das NEF vor dem RTW an der Einsatzstelle eintrifft, so kann das Team bereits lebensrettende Maßnahmen einleiten und wird dann durch das Personal des RTW unterstützt, welches dann den Transport übernimmt.
Der große Vorteil des NEF gegenüber dem Notarztwagen ist, dass der Notarzt - wenn es der Patient zulässt - jeder Zeit bei Bedarf zum nächsten Notfall fahren kann.

Notarzeinsatzfahrzeug (NEF)
Typ Schleswig-Holstein

Rettungshubschrauber (RTH)
Der RTH ist auch ein notarztbesetztes Rettungsmittel. Er kann bei allen Arten von Notfällen eingesetzt werden, bei denen ein Arzt notwendig ist. Dies kann Herzinfarkt, eine akute Luftnot, aber auch ein schwerer Verkehrsunfall sein. Der RTH ist sehr von der Witterung und der Tageszeit abhängig. Nicht alle Hubschrauber dürfen beispielsweise bei Dunkelheit fliegen. Häufig haben sie dann eine gewisse Vorlaufzeit und müssen einen zweiten Piloten aufnehmen. Der Vorteil des RTH liegt darin, dass insbesondere Unfallopfer schnell und schonend in weiter entfernt liegende Spezialkliniken geflogen werden können. Neben dem Notarzt sind ein Rettungsassistent und ein Pilot Personal des RTH.

Intensivtransportwagen (ITW)

Wenn Verlegungen zwischen Intensivstationen von Krankenhäsuern notwendig werden, kann ein ITW eingesetzt werden. Diese sind häufig noch größer als Rettungswagen, weil der Intensivpatient den selben Versorgungsstandard wie im Krankenhaus erhalten muss, da der Transport häufig über weite Strecken durchgeführt wird. Deswegen sind auch medizinische Geräte verlastet, die eine erweiterte Überwachung des Patienten gewährleisten. Das Personal hat deswegen - neben der Ausbildung zum Rettungsassistenten - häufig auch eine Qualifikation zum Fachpfleger für Intensivmedizin. Der begleitende Arzt hat Kenntnisse in der Intensivmedizin.

 

Gestze und Verordnungen

Landesrettungsdienst-Gesetz Schleswig-Holstein (RDGSH)

Verordnung zum RDGSH


 
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